Saturday, September 24, 2011

Papst-Boykott im Bundestag: Religion ist Privatsache! - Politik | STERN.DE

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Lug und Trug beim Papstbesuch!

Ruft Ratzinger zum Rechtsbruch auf?

Während in Afrika alle fünf Sekunden
ein Kind verhungert, werden an
die 100 Millionen Euro aus Steuermitteln
für den Besuch eines Mannes hinausgeworfen,
der über Jahrzehnte Verbrechen seines „Personals“ an
wehrlosen Kindern vertuscht hat. Sogar im Bundestag lässt man ihn
reden!



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Lug und Trug beim Papstbesuch!
Ruft Ratzinger zum Rechtsbruch auf?

Während in Afrika alle fünf Sekunden
ein Kind verhungert, werden an
die 100 Millionen Euro aus Steuermitteln
für den Besuch eines Mannes hinausgeworfen,
der über Jahrzehnte Verbrechen seines „Personals“ an
wehrlosen Kindern vertuscht hat. Sogar im Bundestag lässt man ihn
reden!


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Sunday, January 16, 2011

Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Antwort aus dem Bundespräsidialamt


Das Bundespräsidialamt teilt mit:
Über Papstrede im Bundestag noch nicht endgültig entschieden.


Mit einem ausführlichen Schreiben vom 17.12.2010 an den Bundespräsidenten und den Bundestagspräsidenten hatte sich Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer gegen eine Rede des Papstes vor dem Deutschen Bundestag gewandt: 70 % der Bewohner Deutschlands hätten mit der katholischen Kirche nichts zu tun; die Stellung des Papstes als Staatsoberhaupt sei äußerst fragwürdig; die Verfassung des Vatikanstaats sei die Verfassung einer Einmanndiktatur. (Vgl.i.E. www.kanzlei-sailer.de)

Nunmehr antwortete das Bundespräsidialamt: Der Papst sei als Staatsoberhaupt eingeladen, was „gängige Praxis innerhalb solcher Beziehungen“ sei. Darüber hinaus unternehme er eine „apostolische Reise“. Unbestreitbar habe die christliche Tradition Deutschland geprägt. Es sei „daher nur natürlich, das Oberhaupt der katholischen Kirche in Deutschland zu empfangen“. Sodann heißt es: „Zur Frage einer eventuellen Rede vor dem Deutschen Bundestag, die nach unserem Kenntnisstand noch nicht endgültig entschieden ist, möchten wir auf den ebenfalls durch Sie angeschriebenen Herrn Bundestagspräsidenten verweisen.“

Sailer hält dies für eine erfreuliche Mitteilung: „Im Gegensatz zur vorschnellen Freude mancher Politiker scheint die Staatsspitze darüber nachzudenken, ob es wirklich mit der weltanschaulichen Neutralität unseres Staatswesens vereinbar ist, den Papst vor dem Parlament sprechen zu lassen. Schließlich ist der Papst in erster Linie Religionsführer. Nach der Präambel der Vatikanverfassung dient seine Stellung als Staatsoberhaupt ausschließlich der Verbreitung der Kirchenlehre. Es handelt sich um nichts anderes als einen diplomatischen Trick. Wer den Papst als Staatsoberhaupt einlädt, lädt damit den Kirchenführer ein. Man mag ihn als solchen in Deutschland empfangen. Grundsatzreden vor dem Parlament stehen ihm jedoch nicht zu.“



Marktheidenfeld, 13. Januar 2011


Rechtsanwalt
Dr. Christian Sailer, Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail: info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de





Saturday, January 01, 2011

Bundestagsbeschluss zur Religionsfreiheit

Bundestagsbeschluss zur Religionsfreiheit

Bundestagsbeschluss zur Religionsfreiheit

Bundestagsbeschluss zur Religionsfreiheit
Am 17.12.2010 verabschiedete das Parlament eine Empfehlung, in der es heißt, die Religionsfreiheit sei in 64 Ländern der Erde gefährdet, in denen fast 70 % der Weltbevölkerung lebten. Aufgrund seiner Verbreitung sei das Christentum „mit 200 Millionen Menschen die größte verfolgte religiöse Minderheit und häufig betroffen von konkreter Gewalt.“ Genannt werden aber auch andere Minderheiten, wie die Bah’ai. Die Mehrheit des Bundestags fordert die Bundesregierung auf, sich mit „wertgebundener Außenpolitik“ weltweit für Gewissens- und Religionsfreiheit einzusetzen.

Wenige Tage zuvor hatte auch der Papst das Thema aufgegriffen, in einer Botschaft zum Weltfriedenstag, in der er unter anderem schrieb, dass es „schmerzlich“ sei, dass es „in einigen Regionen der Welt nicht möglich ist, den eigenen Glauben frei zu bekennen und zum Ausdruck zu bringen, ohne das Leben und die persönliche Freiheit aufs Spiel zu setzen.“ Anlass zu den Äußerungen des Deutschen Bundestags und des Papstes waren nicht zuletzt die Massaker an katholischen Gläubigen im Irak. Wer wird deren Schicksal nicht bedauern? Doch wie steht es um die Politiker in Berlin und dem Mann in Rom, die zu mehr Religionsfreiheit aufrufen? Sind sie alle auch selbst Garanten dieser Freiheit?

Beim Deutschen Bundestag fällt auf, dass die von der Mehrheit beschlossene Empfehlung nur ins Ausland schaut. Die Opposition, SPD und Grüne, verwiesen immerhin auf Umfragen, wonach viele Deutsche den Islam und seine Symbole in Deutschland ablehnen. Und der Grünen-Politiker Volker Beck betonte, auch weltweit dürfe man sich nicht allein auf die Christenverfolgung kaprizieren. „Wir dürfen nicht immer bei den Christen laut aufschreien und bei den anderen wegschauen“, meinte Beck.

Was in der deutschen Debatte völlig unterschlagen wurde, war ein Bericht des amerikanischen Außenministeriums, der International Religious Freedom Report des Jahres 2010, in dem festgestellt wurde, dass die gesellschaftliche und regierungsamtliche Behandlung religiöser Minderheiten in Deutschland zu Sorge Anlass gebe. Römisch-katholische und evangelische so genannte Sektenbeauftragte würden die Öffentlichkeit vor Gefahren solcher Minderheiten warnen, Gefahren, die auch das amerikanische Außenministerium nirgends gegeben sieht. Zu den Gruppen, deren Behandlung dem Ministerium Hillary Clintons Sorge bereitet, wurden unter anderem die Urchristen im Universellen Leben gezählt.

Die Vereinigten Staaten stehen sicher nicht im Verdacht, der Bundesrepublik Deutschland politisch schaden zu wollen. Wenn selbst ein so enger Verbündeter sich veranlasst sieht, die Verletzung elementarer Menschenrechte in Deutschland zu rügen und mit der katholischen und evangelischen Amtskirche und den staatlichen Stellen gleich auch die Urheber der Menschenrechtsverletzungen benennt, darf man sicher sein, dass gravierende Verletzungen der Religionsfreiheit in Deutschland vorliegen.

Hier wird zwar niemand umgebracht, aber den Kirchenfunktionären ist es in den letzten 20 Jahren gelungen, Bürger, die von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen, aus den Kirchen austreten und sich zu neuen Gemeinschaften zusammenschließen, gesellschaftlich und politisch auszugrenzen und zu diskriminieren. Die Methode entspricht der altbekannten Art kirchlicher Inquisition. Man erklärt Andersgläubige zu Häretikern, warnt vor ihnen und hängt ihnen das Etikett „Sekte“ um. Handwerker erhalten dann plötzlich keine Aufträge mehr, weil sie einer Gemeinschaft angehören, die den Kirchen missfällt. Zeitungen lehnen Anzeigen ab, Hotels vermieten keine Räume. Hauseigentümer lassen Mietverhandlungen platzen, weil sie mit Leuten, die von den Kirchen stigmatisiert wurden, nichts zu tun haben wollen. Darüber sprach im Deutschen Bundestag niemand.

Vielleicht handelte ja die Mehrheit im Berliner Reichstag in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Mann, der nächstes Jahr als Staatsoberhaupt vor dem deutschen Parlament sprechen soll. Der Papst hatte in seiner Friedensbotschaft Religionsfreiheit für seine Kirche gefordert und die Verfolgung von Katholiken im Irak bedauert. Aber die Diskriminierung z.B. der Anhänger des Universellen Lebens, die vom amerikanischen Außenministerium gerügt wurde und die auf Geheiß der römisch-katholischen Kirche in Deutschland erfolgt, hat er wohlweislich ausgespart. Wem gelten seine hochtrabenden Worte, die unter anderem lauteten, dass die Verweigerung der Religionsfreiheit zum Aufbau einer ungerechten Gesellschaft führt? Offenbar nur den Mitgliedern seiner eigenen Kirche, die sich seinen Dogmen und seinem Unfehlbarkeitsanspruch beugen.

Dass Religionsfreiheit nicht zuletzt die Freiheit von Religion bedeutet, ist dem Papst fremd. Vermutlich kann man das von dem alten Inquisitor, der 20 Jahre Vorsitzender der römisch-katholischen Glaubenskongregation war, auch gar nicht erwarten. Allerdings kann er sich dann nicht mehr auf Jesus von Nazareth berufen. Wer in den Evangelien nachliest, stellt fest, dass dieser die Freiheit lehrte, dass Jesus keine Kirche gründete. Wir haben in einer unserer letzten Sendungen darauf hingewiesen, dass das Wort „Du bist Petrus, der Fels, auf dem ich meine Kirche bauen will“, ist eine Fälschung. Jesus von Nazareth lehrte nicht, dass man Gott in Tabernakeln und Steinhäusern suchen soll. Er sagte bekanntlich: „Das Reich Gottes ist inwendig in euch.“ Es kam ihm auf die Gottsuche in unserem Inneren an. Eine Gottsuche mit Hilfe von Dogmen und Ritualen war ihm fremd. Er hat keine Religion gegründet.